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Forschungszulage in Deutschland
Zum 1. Januar 2020 hat nun auch Deutschland die steuerliche Forschungsförderung eingeführt. Damit steht forschenden Unternehmen langfristig ein weiteres attraktives Förderinstrument zur Verfügung, das an die Seite der bestehenden umfangreichen Projektförderung tritt.
Wir haben die Fakten für Sie und halten Sie gern über unseren Newsletter auf dem Laufenden.
Wer profitiert?
Was wird gefördert?
Die Forschungszulage kann beantragt werden für F&E-Projekte, die nach dem Inkrafttreten des FZul-Gesetzes (ab 01. Januar 2020) begonnen wurden und mindestens einer der folgenden Kategorien zugeordnet werden können:
- Grundlagenforschung
- Industrielle Forschung
- Experimentelle Entwicklung
Wie viel und wie wird gefördert?
Angesetzt werden können:
- interne Personalkosten
- Verrechnungssatz für mitarbeitende Unternehmer
- vergebene Forschungsaufträge, soweit sie in förderfähigen Staaten durchgeführt werden.
Allerdings dürfen die berücksichtigten Aufwendungen nicht bereits über eine anderweitige staatliche Förderung bezuschusst sein.
Pro Jahr können Unternehmen bis zu € 4 Mio. an Kosten ansetzten, die zu 25% gefördert werden. Die Forschungszulage kann unabhängig von der jeweiligen Gewinnsituation von allen berechtigten Unternehmen in Anspruch genommen werden.
Für den Zeitraum Juli 2020 bis Juli 2026 beträgt die maximal mögliche Forschungszulage € 1 Mio. pro Jahr!
Wichtig: Diese jährliche Förderhöchstsumme gilt für alle im Sinne des Aktiengesetzes verbundenen Unternehmen gemeinsam.
Prozess
Die Forschungszulage ist eine rückwirkende Förderung bereits verausgabter Kosten und wird mit der Steuererklärung des entsprechenden Wirtschaftsjahres geltend gemacht. Zwei Stufen müssen durchlaufen werden:
Die BSFZ wird betrieben von einem Konsortium aus der VDI Technologiezentrum GmbH, der AIF Projekt GmbH sowie des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e. V. – DLR Projektträger mit den Standorten Bonn, Berlin, Düsseldorf und Dresden.
Forschungszulage, Förderung oder beides?
Beide Förderansätze haben ihre eigenen Vor- und Nachteile: Bei einer Projektförderung können in der Regel mehr Kostenarten in Ansatz gebracht werden und sind die Fördersätze höher. Gleichzeitig sind Antragsfristen und thematische Möglichkeiten ebenso zu berücksichtigen wie Zeitverzögerungen bis zum erlaubten Projektstart. Die Forschungszulage dagegen führt zu keiner Verzögerung im internen F&E-Zeitplan und kann unabhängig von Ausschreibungsthemen und Fristen in Anspruch genommen werden.
Unser Service
m27 has decades of experience with this type of research funding, for example as part of the Austrian research bonus, which works according to the same basic principles. That is why we can support you professionally right from the start, prepare you for the process and achieve the optimum for you.

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